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Berechnung der Förderung

Profitieren Sie von Kfw Förderung in Fürstenfeldbruck

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden trägt maßgeblich zur Senkung der CO₂-Emissionen bei. Verschiedene staatliche und regionale Förderprogramme bieten umfangreiche Unterstützung für die erforderlichen Planungen und Maßnahmen.


Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Förderungen. Die KfW Förderung in Fürstenfeldbruck und die BAFA-Programme werden als Bundesförderungen bereitgestellt, während Länder und Kommunen regionale Programme anbieten.


Die Förderungen umfassen sowohl Komplettsanierungen im Bereich Energieeffizienz als auch einzelne energetische Maßnahmen.

Ein Überblick über Fördergelder in Kürze

Sie finden im Folgenden einen Auszug der möglichen Kfw Förderung für Fürstenfeldbruck. Der Zuschuss kann als direkte Zahlung,  als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erfolgen.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über  dieses chancenreiche und doch komplexe Thema. Wir zeigen Ihnen einen klaren und verständlichen Weg auf, Ihre Immobilie energieeffizient umzugestalten und von Fördermitteln zu profitieren.  Eine aufeinander abgestimmte und detaillierte Planung der Maßnahmen und die anschließend qualitativ hochwertige Umsetzung ist sehr zu empfehlen. ​

Die Förderprogramme und Fördersätze können sich ändern. Die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Energieeffizienz Haus für Sanierungsförderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Energieeffzizientes Haus mit Planung

Im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ (Stand: 21.12.2023) sind verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden förderfähig.


Fördergegenstände umfassen: 

  • Gebäudehülle:
    Dämmung der Gebäudehülle; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

  • Anlagentechnik (außer Heizung):
    z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
    z.B. Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Anschluss an ein Gebäudenetz,
    Anschluss an ein Wärmenetz

  • Heizungsoptimierung:
    z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz


Energetische Fachplanung und Baubegleitung sind im Rahmen der Umsetzung geförderter Einzelmaßnahmen ebenfalls förderfähig. Änderungen im Programm sind möglich; die aktuelle Förderrichtlinie BEG EM enthält alle Voraussetzungen, Fördersätze, förderfähigen Kosten und technischen Mindestanforderungen.


Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG)

Modellplanung eines Energieeffizienz-Hauses

Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“ mit Stand vom 9. Dezember 2022 unterstützt energetische Maßnahmen zur Verbesserung von Wohngebäuden.


  • Förderfähig sind der Ersterwerb und die Sanierung von Wohngebäuden, die zu Effizienzhäusern umgebaut werden. Der jeweilige Effizienzhaus-Standard gibt an, wie energieeffizient das Gebäude ist: Je niedriger die Standardzahl, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes.

  • Auch die energetische Fachplanung, Baubegleitung sowie Nachhaltigkeitszertifikate im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen sind förderfähig.


Die Förderrichtlinie BEG WG gibt die Voraussetzungen, Fördersätze, Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten, technischen Mindestanforderungen und mögliche Boni für die förderfähigen Standards vor. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen.


Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG WG finden Sie: 

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-wohngebaeude.html

Münchens Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG)

Audit der Energieeffizienz eines Hauses

Für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets von München ist mit dem Förderprogramm "Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ mit Stand 02.09.2024 eine Förderung u.a. folgender baulicher und anlagentechnischer Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen möglich:

 

Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt):
Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung, Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Heizungsoptimierung

 

Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt):

Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

 

Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt):

Effizienzhaus im Bestand

 

Photovoltaik:

u. a. Photovoltaikberatung und Photovoltaikanlagen

 

Bonusmaßnahmen:

u. a. Bonusmaßnahmen für die energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen.


Weitere umfangreiche Informationen finden Sie im aktuellen Richtlinienheft „Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ Landeshauptstadt München: 

https://stadt.muenchen.de/service/info/foerderung-klimaneutrale-gebaeude-fkg/10338834/n0/

Förderprogrammen von Gemeinden für die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohngebäudebereich

Planung eines Niedrigenergie-Hauses

Viele Gemeinden in Bayern haben Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden ins Leben gerufen, um die Energieversorgung umweltfreundlicher zu gestalten. Es ist ratsam, sich bei Ihrer Gemeinde nach entsprechenden Angeboten zu erkundigen. Die Fördermittel sollen Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Energien schaffen. Prüfen Sie dabei die Kombinationsmöglichkeiten mit den Bundesprogrammen BEG EM und BEG WG.

Als Energieeffizienz-Experte an Ihrer Seite

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Dr.-Ing. Hubertus Hausotter

Hubertus Hausotter ist Geschäftsführer der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH. Als Ingenieur und zertifizierter Energieberater für Wohngebäude berät er Sie gerne ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten  der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes sowie zur Förderung Ihrer energetischen Maßnahmen. 

 

Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für:
 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

  • Anträge mit einem iSFP-Bonus

  • Fachplanung und Baubegleitung​

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Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Experten bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.  Sie gibt Ihnen Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard und Qualität tatsächlich erreicht werden.  Die Investition in eine qualifizierte Beratung ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert und sollte als wesentlicher Bestandteil einer Sanierungsplanung angesehen werden.

  • https://www.linkedin.com/in/dr-ing-hubertus-hausotter-4b56231b0/
  • Instagram
Moderner Büroarbeitsplatz in einem Niedrigenergie-Haus
Grüne Blätter

Zuschüsse für die Energieberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Ihr Projekt und unterstützt ebenso die Leistungen der Energieberatung.


Die Fördersätze gestalten sich wie folgt:

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, bis zu einem Höchstbetrag von 650 € für Ein- oder Zweifamilienhäuser.

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, bis zu einem Höchstbetrag von 850 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.

  • Diese maximalen Förderbeträge gelten auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). 

  • Hinzu kommen 250 € Förderung, wenn wir als Energieberater für eine WEG beratend tätig sind und die Ergebnisse des Energieberatungsberichtes auf der Wohnungseigentümerversammlung präsentieren.

tropische Blätter

Finanzieller Vorteil durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann als Grundlage für die Beantragung von staatlichen und kommunalen Fördermitteln und Zuschüssen dienen. Einige Programme, wie die Kfw Förderung in der Nähe, setzen einen iSFP voraus oder bieten höhere Zuschüsse bei Vorliegen eines solchen Sanierungsfahrplans.

Beispielrechnung für die BEG-EM Förderung einer energetischen Maßnahme an der Gebäudehülle

  • Dachdämmung für ein Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit

  • Förderfähige Ausgabe für die Dachdämmung:  60.000 € inkl. Mehrwertsteuer

Teamarbeit im Büro
Euro

Zuschuss ohne iSFP

Zuschuss mit iSFP

15 % x 30.000 € = 4.500 €

Erläuterung:

Fördersatz = 15 %

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 30.000 €

20 % x 60.000 € = 12.000 €

Erläuterung:

Fördersatz = 15 % + 5% iSFP-Bonus = 20 %

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 60.000 €

Voraussetzungen für den iSFP-Bonus:

  • Die energetische Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.

  • Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden, der von der dena zugelassen ist und in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.

Planung und Fördermittel für ein Niedrigenergie-Haus
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kfw Zuschüsse in Fürstenfeldbruck
  • Was versteht man unter dem individuellen Sanierungsfahrplan?
    Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt eine auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Vorgehensweise auf, Ihr Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhaus schrittweise zu sanieren. Sie erhalten in einem übersichtlichen Beratungsbericht einen lang­fristigen und detaillierten Über­blick über mögliche Sanierungs­maßnahmen und deren Einspar­potenzial. Im Idealfall werden die empfohlenen Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt oder als Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
  • Welchen Mehrwert bietet ein individueller Sanierungsfahrplan?
    Er bietet den Hauseigentümern einen Überblick über die mögliche Sanierungsmaßnahmen, die Investitionskosten und das Kosteneinsparpotential sowie eine sinnvolle zeitliche Reihenfolge, in der die Modernisierung umgesetzt werden kann. Ökonomische wie auch ökologischen Vorteile sowie die Fördermittel werden betrachtet. Er ist für Wohngebäude gedacht, die älter als 10 Jahre sind. Der erste richtige Grundstein in die Verbesserung der energetischen Qualität Ihres Wohngebäudes ist gelegt. Sollten Sie die Maßnahmen anschließend umsetzen, so profitieren Sie von einer Reduzierung der Energiekosten und dem verringertem CO2 Ausstoß. Die Wohnbehaglichkeit und der Wohnkomfort lassen sich ebenso verbessern.
  • Welche Maßnahmen werden im individuellen Sanierungsfahrplan betrachtet?
    Sie erhalten mit dem iSFP eine Planungsgrundlage in der die Maßnahmen für die energetische Verbesserung der sogenannten thermischen Gebäudehülle enthalten sind. Somit beeinflussen diese Maßnahmen den Energiebedarf für die Beheizung des Wohngebäudes. Darüber hinaus werden Maßnahmen empfohlen zur effizienten Warmwassererzeugung. Die einzelnen Modernisierungsschritte sind aufeinander abgestimmt. Sie erfahren, welche Maßnahmen sinnvoll und realisierbar sind. In dem Maßnahmenplan werden sogenannte „Sowieso-Maßnahmen“ mit den energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang geplant. Als „Sowieso-Maßnahmen“ werden diejenigen Maßnahmen bezeichnet, die aufgrund eines instandsetzungsbedürftigen Bauteilzustands oder einer eingeschränkten Bauteil- bzw. Anlagenfunktion notwendig sind.
  • Müssen alle Maßnahmen umgesetzt werden?
    Die Maßnahmen berücksichtigen die geltenden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes mit den darin festgelegten Umsetzungsanforderungen. Darüber hinaus werden Maßnahmen empfohlen, die zur energetischen Verbesserung führen und deren Umsetzung nicht verpflichtend ist.
  • Wie sehen die Förderungen der BAFA, der KFW und des „iSFP“ Bonus aus?
    Der individuelle Sanierungsfahrplan beinhaltet ebenso Aufstellungen zu möglichen Fördermitteln im Zusammenhang mit den dargestellten Maßnahmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Wiederaufbau (BAFA) hat es sich zum Ziel gemacht einen Beitrag zu leisten, den Gebäudebestand in Deutschland zu modernisieren. Hierbei werden Investitionen in energieeffiziente und umweltschonende Heizungs- und Energiesysteme monetär unterstützt. Das beinhaltet Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung. Es lassen sich Fördermittel durch dem individuellen Sanierungsfahrplan der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Wird der iSFP gefördert und die Maßnahme bezüglich Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der Fördersatz um 5 % (iSFP Bonus). Ein Beispiel: Sie erhalten aktuell bis zu 20 % Förderung, wenn Sie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle vornehmen (15 % Förderung + 5 % „iSFP-Bonus“). Für die Heizungsmodernisierung ist die Antragstellung seit Anfang 2024 an die KFW zu richten. Das Förderprogramm umfasst in Abhängigkeit von der Anlage zur Wärmeerzeugung unterschiedliche Förderbestandteile. Der mögliche Förderumfang wird objekt- und maßnahmenbezogen im iSFP dargestellt.
  • Wird die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans gefördert?
    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Ihr Vorhaben. Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Die maximal gültigen Förderhöhen gelten auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Hinzu kommen 250 € Förderung, wenn wir als Energieberater für eine WEG beratend tätig sind und die Ergebnisse des Energieberatungsberichtes auf der Wohnungseigentümerversammlung präsentieren. Siehe bitte auch: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)".
  • Warum macht es Sinn einen zertifizierten Energieberater einzubinden?
    Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Anlagentechnik (außer Heizung) Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes Anträge mit einem iSFP-Bonus Fachplanung und Baubegleitung​

Fazit zur Kfw Förderung in Fürstenfeldbruck

Mit steigenden Energiekosten und wachsendem Bewusstsein für Umweltschutz und Nachhaltigkeit suchen immer mehr Immobilienbesitzer nach Wegen, ihre Gebäude energieeffizienter zu machen.

Eine professionelle Energieberatung kann hierbei entscheidende Unterstützung leisten, indem sie maßgeschneiderte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz aufzeigt. Staatliche Förderprogramme von BAFA und KfW machen energetische Sanierungen und die begleitende Beratung besonders attraktiv – mit dem Ziel, ein energieeffizientes und bezahlbares Zuhause zu schaffen.

Wir laden Sie herzlich zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein, in dem wir die aktuelle Situation Ihres Wohngebäudes beleuchten und gemeinsam mögliche Chancen für eine energetische Sanierung erörtern. Gerne begleiten wir Sie auch in den nächsten Schritten, von der Umsetzung einzelner Maßnahmen über die Fördermittelbeantragung bis zur Baubegleitung.

Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot und buchen Sie noch heute Ihren Termin für ein unverbindliches Gespräch.

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