Profitieren Sie von Kfw Förderung in Starnberg
Die CO₂-Emissionen lassen sich durch die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden erheblich senken. Für die erforderlichen Planungen und Maßnahmen stehen umfangreiche staatliche und regionale Förderprogramme bereit.
Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Förderungen. Die KfW Förderung in Starnberg und die BAFA-Programme werden als Bundesförderungen bereitgestellt, während Länder und Kommunen regionale Programme anbieten.
Diese Förderungen gelten sowohl für eine komplette energetische Sanierung als auch für spezifische Einzelmaßnahmen.
Ein Überblick über Fördergelder in Kürze
Sie finden im Folgenden einen Auszug der möglichen Kfw Förderung für Starnberg. Die Fördermittel können als direkter Zuschuss, als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erfolgen.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über dieses chancenreiche und doch komplexe Thema. Wir zeigen Ihnen einen klaren und verständlichen Weg auf, Ihre Immobilie energieeffizient umzugestalten und von Fördermitteln zu profitieren. Eine aufeinander abgestimmte und detaillierte Planung der Maßnahmen und die anschließend qualitativ hochwertige Umsetzung ist sehr zu empfehlen.
Die Förderprogramme und Fördersätze können sich ändern. Die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ mit Stand vom 21.12.2023 bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz an Bestandsgebäuden.
Die geförderten Maßnahmen umfassen:
Gebäudehülle:
Dämmung der Gebäudehülle; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter TageslichtversorgungAnlagentechnik (außer Heizung):
z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit WärmerückgewinnungAnlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
z.B. Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Anschluss an ein Gebäudenetz,
Anschluss an ein WärmenetzHeizungsoptimierung:
z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz
Auch Ausgaben für die energetische Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig. Da das Programm Änderungen unterliegen kann, sind die gültigen Fördervoraussetzungen, Fördersätze und technischen Anforderungen in der BEG EM-Richtlinie festgehalten.
Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG)
Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“ mit Stand 9. Dezember 2022 unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Standards von Wohngebäuden.
Förderfähig ist sowohl der Ersterwerb als auch die Sanierung von Wohngebäuden hin zu Effizienzhäusern. Der Effizienzhaus-Standard gibt dabei die Energieeffizienz an: Je kleiner die Zahl, desto höher die Effizienz und desto niedriger der Energiebedarf.
Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierungen im Rahmen der geförderten Maßnahmen werden ebenfalls gefördert.
Die Förderrichtlinie BEG WG legt die Voraussetzungen, Fördersätze, Kostenhöchstgrenzen, technischen Anforderungen und möglichen Boni für die förderfähigen Standards fest. Die jeweils aktuelle Richtlinie ist hierbei bindend.
Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG WG finden Sie: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-wohngebaeude.html
Münchens Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG)
Innerhalb des Münchener Stadtgebiets können mit dem Förderprogramm „Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ (Stand: 02.09.2024) folgende bauliche und technische Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen gefördert werden:
Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt):
Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung, Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Heizungsoptimierung
Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt):
Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt):
Effizienzhaus im Bestand
Photovoltaik:
u. a. Photovoltaikberatung und Photovoltaikanlagen
Bonusmaßnahmen:
u. a. Bonusmaßnahmen für die energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie im aktuellen Richtlinienheft „Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ Landeshauptstadt München:
https://stadt.muenchen.de/service/info/foerderung-klimaneutrale-gebaeude-fkg/10338834/n0/
Förderprogrammen von Gemeinden für die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohngebäudebereich
Einige bayerische Gemeinden fördern die energetische Sanierung von Wohngebäuden, um eine nachhaltigere Energieversorgung zu erreichen. Es ist sinnvoll, sich bei Ihrer Gemeinde nach entsprechenden Fördermöglichkeiten zu erkundigen. Diese Fördermittel sollen Anreize zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Energien schaffen. Bedenken Sie, dass die Programme oft mit den Bundesförderungen BEG EM und BEG WG kombinierbar sind.
Als Energieeffizienz-Experte an Ihrer Seite
Dr.-Ing. Hubertus Hausotter
Hubertus Hausotter ist Geschäftsführer der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH. Als Ingenieur und zertifizierter Energieberater für Wohngebäude berät er Sie gerne ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes sowie zur Förderung Ihrer energetischen Maßnahmen.
Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für:
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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
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Anlagentechnik (außer Heizung)
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Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
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Anträge mit einem iSFP-Bonus
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Fachplanung und Baubegleitung
Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Experten bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Sie gibt Ihnen Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard und Qualität tatsächlich erreicht werden. Die Investition in eine qualifizierte Beratung ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert und sollte als wesentlicher Bestandteil einer Sanierungsplanung angesehen werden.
Zuschüsse für die Energieberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Ihre Pläne und fördert die Energieberatung.
Die Förderhöhe umfasst:
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, bis zu 650 € für Ein- oder Zweifamilienhäuser.
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, bis zu 850 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Diese maximalen Fördersätze gelten ebenfalls für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 250 € wird bereitgestellt, wenn wir als Energieberater für eine WEG tätig sind und die Ergebnisse des Energieberatungsberichts in der Eigentümerversammlung vorstellen.
Finanzieller Vorteil durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans
Ein individueller Sanierungsfahrplan kann als Grundlage für die Beantragung von staatlichen und kommunalen Fördermitteln und Zuschüssen dienen. Einige Programme, wie die Kfw Förderung in Starnberg, setzen einen iSFP voraus oder bieten höhere Zuschüsse bei Vorliegen eines solchen Sanierungsfahrplans.
Beispielrechnung für die BEG-EM Förderung einer energetischen Maßnahme an der Gebäudehülle
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Dachdämmung für ein Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit
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Förderfähige Ausgabe für die Dachdämmung: 60.000 € inkl. Mehrwertsteuer
Zuschuss ohne iSFP
Zuschuss mit iSFP
15 % x 30.000 € = 4.500 €
Erläuterung:
Fördersatz = 15 %
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 30.000 €
20 % x 60.000 € = 12.000 €
Erläuterung:
Fördersatz = 15 % + 5% iSFP-Bonus = 20 %
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 60.000 €
Voraussetzungen für den iSFP-Bonus:
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Die energetische Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.
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Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden, der von der dena zugelassen ist und in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kfw-Zuschüsse in Starnberg
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Was versteht man unter dem individuellen Sanierungsfahrplan?Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt eine auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Vorgehensweise auf, Ihr Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhaus schrittweise zu sanieren. Sie erhalten in einem übersichtlichen Beratungsbericht einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial. Im Idealfall werden die empfohlenen Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt oder als Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
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Welchen Mehrwert bietet ein individueller Sanierungsfahrplan?Er bietet den Hauseigentümern einen Überblick über die mögliche Sanierungsmaßnahmen, die Investitionskosten und das Kosteneinsparpotential sowie eine sinnvolle zeitliche Reihenfolge, in der die Modernisierung umgesetzt werden kann. Ökonomische wie auch ökologischen Vorteile sowie die Fördermittel werden betrachtet. Er ist für Wohngebäude gedacht, die älter als 10 Jahre sind. Der erste richtige Grundstein in die Verbesserung der energetischen Qualität Ihres Wohngebäudes ist gelegt. Sollten Sie die Maßnahmen anschließend umsetzen, so profitieren Sie von einer Reduzierung der Energiekosten und dem verringertem CO2 Ausstoß. Die Wohnbehaglichkeit und der Wohnkomfort lassen sich ebenso verbessern.
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Welche Maßnahmen werden im individuellen Sanierungsfahrplan betrachtet?Sie erhalten mit dem iSFP eine Planungsgrundlage in der die Maßnahmen für die energetische Verbesserung der sogenannten thermischen Gebäudehülle enthalten sind. Somit beeinflussen diese Maßnahmen den Energiebedarf für die Beheizung des Wohngebäudes. Darüber hinaus werden Maßnahmen empfohlen zur effizienten Warmwassererzeugung. Die einzelnen Modernisierungsschritte sind aufeinander abgestimmt. Sie erfahren, welche Maßnahmen sinnvoll und realisierbar sind. In dem Maßnahmenplan werden sogenannte „Sowieso-Maßnahmen“ mit den energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang geplant. Als „Sowieso-Maßnahmen“ werden diejenigen Maßnahmen bezeichnet, die aufgrund eines instandsetzungsbedürftigen Bauteilzustands oder einer eingeschränkten Bauteil- bzw. Anlagenfunktion notwendig sind.
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Müssen alle Maßnahmen umgesetzt werden?Die Maßnahmen berücksichtigen die geltenden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes mit den darin festgelegten Umsetzungsanforderungen. Darüber hinaus werden Maßnahmen empfohlen, die zur energetischen Verbesserung führen und deren Umsetzung nicht verpflichtend ist.
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Wie sehen die Förderungen der BAFA, der KFW und des „iSFP“ Bonus aus?Der individuelle Sanierungsfahrplan beinhaltet ebenso Aufstellungen zu möglichen Fördermitteln im Zusammenhang mit den dargestellten Maßnahmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Wiederaufbau (BAFA) hat es sich zum Ziel gemacht einen Beitrag zu leisten, den Gebäudebestand in Deutschland zu modernisieren. Hierbei werden Investitionen in energieeffiziente und umweltschonende Heizungs- und Energiesysteme monetär unterstützt. Das beinhaltet Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung. Es lassen sich Fördermittel durch dem individuellen Sanierungsfahrplan der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Wird der iSFP gefördert und die Maßnahme bezüglich Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der Fördersatz um 5 % (iSFP Bonus). Ein Beispiel: Sie erhalten aktuell bis zu 20 % Förderung, wenn Sie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle vornehmen (15 % Förderung + 5 % „iSFP-Bonus“). Für die Heizungsmodernisierung ist die Antragstellung seit Anfang 2024 an die KFW zu richten. Das Förderprogramm umfasst in Abhängigkeit von der Anlage zur Wärmeerzeugung unterschiedliche Förderbestandteile. Der mögliche Förderumfang wird objekt- und maßnahmenbezogen im iSFP dargestellt.
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Wird die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans gefördert?Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Ihr Vorhaben. Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Die maximal gültigen Förderhöhen gelten auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Hinzu kommen 250 € Förderung, wenn wir als Energieberater für eine WEG beratend tätig sind und die Ergebnisse des Energieberatungsberichtes auf der Wohnungseigentümerversammlung präsentieren. Siehe bitte auch: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)".
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Warum macht es Sinn einen zertifizierten Energieberater einzubinden?Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Anlagentechnik (außer Heizung) Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes Anträge mit einem iSFP-Bonus Fachplanung und Baubegleitung
Fazit zur Kfw Förderung in Starnberg
Mit steigenden Energiekosten und einem wachsenden Bewusstsein für Umweltschutz und Nachhaltigkeit suchen immer mehr Immobilienbesitzer nach Möglichkeiten, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern.
Eine professionelle Energieberatung bietet dabei wertvolle Unterstützung, indem sie individuelle Maßnahmen zur Einsparung aufzeigt. Staatliche Förderprogramme von BAFA und KfW fördern energetische Sanierungen und bieten zusätzliche Anreize, um ein kostengünstiges und energieeffizientes Zuhause zu schaffen.
Wir laden Sie herzlich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein, in dem wir die aktuelle Situation Ihres Gebäudes analysieren und gemeinsam das Potenzial für eine energetische Sanierung ermitteln. Gerne begleiten wir Sie bei den nächsten Schritten – von der Umsetzung der Maßnahmen über die Beantragung von Fördermitteln bis hin zur kompletten Baubegleitung.
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