Profitieren Sie von Bafa Förderung in Fürstenfeldbruck
Die Reduzierung von CO₂-Emissionen lässt sich durch die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden signifikant unterstützen. Staatliche und regionale Förderprogramme stehen zur Finanzierung der notwendigen Planungen und Maßnahmen bereit.
Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Förderungen. Die Bafa Förderung in Fürstenfeldbruck und die KfW-Programme werden als Bundesförderungen bereitgestellt, während Länder und Kommunen regionale Programme anbieten.
Fördermittel sind sowohl für energetische Komplettsanierungen als auch für spezifische Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz verfügbar.
Ein Überblick über Fördergelder in Kürze
Sie finden im Folgenden einen Auszug der möglichen Bafa Förderung für Fürstenfeldbruck. Der Zuschuss kann als direkte Zahlung, als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erfolgen.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über dieses chancenreiche und doch komplexe Thema. Wir zeigen Ihnen einen klaren und verständlichen Weg auf, Ihre Immobilie energieeffizient umzugestalten und von Fördermitteln zu profitieren. Eine aufeinander abgestimmte und detaillierte Planung der Maßnahmen und die anschließend qualitativ hochwertige Umsetzung ist sehr zu empfehlen.
Die Förderprogramme und Fördersätze können sich ändern. Die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ mit Stand 21.12.2023 fördert gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an Bestandsgebäuden.
Förderfähige Maßnahmen umfassen:
Gebäudehülle:
Dämmung der Gebäudehülle; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter TageslichtversorgungAnlagentechnik (außer Heizung):
z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit WärmerückgewinnungAnlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
z.B. Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Anschluss an ein Gebäudenetz,
Anschluss an ein WärmenetzHeizungsoptimierung:
z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz
Auch die Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind förderfähig. Änderungen sind möglich; die aktuelle Förderrichtlinie BEG EM enthält die Fördervoraussetzungen, Fördersätze, Kostenobergrenzen und technischen Mindestanforderungen.
Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG)
Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“ (Stand: 9. Dezember 2022) unterstützt bauliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohngebäuden.
Förderfähig sind sowohl der Ersterwerb als auch die Sanierung hin zu einem Effizienzhaus. Der Effizienzhaus-Standard gibt den Energiebedarf an: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter das Gebäude.
Auch Fachplanungen zur Energieeffizienz, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifikate im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen sind förderfähig.
Die Förderrichtlinie BEG WG regelt die Fördervoraussetzungen, Fördersätze, förderfähigen Kostenobergrenzen, technischen Anforderungen und mögliche Boni. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie.
Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG WG finden Sie: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-wohngebaeude.html
Münchens Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG)
Innerhalb Münchens unterstützt das Förderprogramm „Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ (ab 02.09.2024) bauliche und technische Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasen in Gebäuden. Zu den betroffenen Maßnahmen zählen:
Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt):
Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung, Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Heizungsoptimierung
Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt):
Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt):
Effizienzhaus im Bestand
Photovoltaik:
u. a. Photovoltaikberatung und Photovoltaikanlagen
Bonusmaßnahmen:
u. a. Bonusmaßnahmen für die energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen.
Weitere umfangreiche Informationen finden Sie im aktuellen Richtlinienheft „Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ Landeshauptstadt München:
https://stadt.muenchen.de/service/info/foerderung-klimaneutrale-gebaeude-fkg/10338834/n0/
Förderprogrammen von Gemeinden für die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohngebäudebereich
Eine Vielzahl von bayerischen Gemeinden haben Programme zur Förderung energetischer Sanierungen aufgelegt, um eine nachhaltigere Energieversorgung zu fördern. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde. Ziel der Fördermittel ist es, Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen. Beachten Sie, dass sich diese Programme oft mit den BEG EM- und BEG WG-Bundesförderungen kombinieren lassen.
Als Energieeffizienz-Experte an Ihrer Seite
Dr.-Ing. Hubertus Hausotter
Hubertus Hausotter ist Geschäftsführer der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH. Als Ingenieur und zertifizierter Energieberater für Wohngebäude berät er Sie gerne ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes sowie zur Förderung Ihrer energetischen Maßnahmen.
Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für:
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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
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Anlagentechnik (außer Heizung)
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Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
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Anträge mit einem iSFP-Bonus
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Fachplanung und Baubegleitung
Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Experten bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Sie gibt Ihnen Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard und Qualität tatsächlich erreicht werden. Die Investition in eine qualifizierte Beratung ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert und sollte als wesentlicher Bestandteil einer Sanierungsplanung angesehen werden.
Zuschüsse für die Energieberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Sie durch Förderung der Energieberatung.
Die Förderbeträge umfassen:
50 % der anrechenbaren Beratungskosten, bis zu 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser.
50 % der anrechenbaren Beratungskosten, maximal 850 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Diese Förderung gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Ein weiterer Zuschuss von 250 € wird gewährt, wenn wir als Energieberater für eine WEG tätig sind und die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorstellen.
Finanzieller Vorteil durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans
Ein individueller Sanierungsfahrplan kann als Grundlage für die Beantragung von staatlichen und kommunalen Fördermitteln und Zuschüssen dienen. Einige Programme, wie die BAFA Förderung in Fürstenfeldbruck, setzen einen iSFP voraus oder bieten höhere Zuschüsse bei Vorliegen eines solchen Sanierungsfahrplans.
Beispielrechnung für die BEG-EM Förderung einer energetischen Maßnahme an der Gebäudehülle
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Dachdämmung für ein Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit
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Förderfähige Ausgabe für die Dachdämmung: 60.000 € inkl. Mehrwertsteuer
Zuschuss ohne iSFP
Zuschuss mit iSFP
15 % x 30.000 € = 4.500 €
Erläuterung:
Fördersatz = 15 %
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 30.000 €
20 % x 60.000 € = 12.000 €
Erläuterung:
Fördersatz = 15 % + 5% iSFP-Bonus = 20 %
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 60.000 €
Voraussetzungen für den iSFP-Bonus:
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Die energetische Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.
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Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden, der von der dena zugelassen ist und in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.
Häufig gestellte Fragen zum Thema BAFA Zuschüsse in Fürstenfeldbruck
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Was versteht man unter dem individuellen Sanierungsfahrplan?Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt eine auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Vorgehensweise auf, Ihr Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhaus schrittweise zu sanieren. Sie erhalten in einem übersichtlichen Beratungsbericht einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial. Im Idealfall werden die empfohlenen Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt oder als Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
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Welchen Mehrwert bietet ein individueller Sanierungsfahrplan?Er bietet den Hauseigentümern einen Überblick über die mögliche Sanierungsmaßnahmen, die Investitionskosten und das Kosteneinsparpotential sowie eine sinnvolle zeitliche Reihenfolge, in der die Modernisierung umgesetzt werden kann. Ökonomische wie auch ökologischen Vorteile sowie die Fördermittel werden betrachtet. Er ist für Wohngebäude gedacht, die älter als 10 Jahre sind. Der erste richtige Grundstein in die Verbesserung der energetischen Qualität Ihres Wohngebäudes ist gelegt. Sollten Sie die Maßnahmen anschließend umsetzen, so profitieren Sie von einer Reduzierung der Energiekosten und dem verringertem CO2 Ausstoß. Die Wohnbehaglichkeit und der Wohnkomfort lassen sich ebenso verbessern.
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Welche Maßnahmen werden im individuellen Sanierungsfahrplan betrachtet?Sie erhalten mit dem iSFP eine Planungsgrundlage in der die Maßnahmen für die energetische Verbesserung der sogenannten thermischen Gebäudehülle enthalten sind. Somit beeinflussen diese Maßnahmen den Energiebedarf für die Beheizung des Wohngebäudes. Darüber hinaus werden Maßnahmen empfohlen zur effizienten Warmwassererzeugung. Die einzelnen Modernisierungsschritte sind aufeinander abgestimmt. Sie erfahren, welche Maßnahmen sinnvoll und realisierbar sind. In dem Maßnahmenplan werden sogenannte „Sowieso-Maßnahmen“ mit den energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang geplant. Als „Sowieso-Maßnahmen“ werden diejenigen Maßnahmen bezeichnet, die aufgrund eines instandsetzungsbedürftigen Bauteilzustands oder einer eingeschränkten Bauteil- bzw. Anlagenfunktion notwendig sind.
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Müssen alle Maßnahmen umgesetzt werden?Die Maßnahmen berücksichtigen die geltenden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes mit den darin festgelegten Umsetzungsanforderungen. Darüber hinaus werden Maßnahmen empfohlen, die zur energetischen Verbesserung führen und deren Umsetzung nicht verpflichtend ist.
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Wie sehen die Förderungen der BAFA, der KFW und des „iSFP“ Bonus aus?Der individuelle Sanierungsfahrplan beinhaltet ebenso Aufstellungen zu möglichen Fördermitteln im Zusammenhang mit den dargestellten Maßnahmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Wiederaufbau (BAFA) hat es sich zum Ziel gemacht einen Beitrag zu leisten, den Gebäudebestand in Deutschland zu modernisieren. Hierbei werden Investitionen in energieeffiziente und umweltschonende Heizungs- und Energiesysteme monetär unterstützt. Das beinhaltet Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung. Es lassen sich Fördermittel durch dem individuellen Sanierungsfahrplan der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Wird der iSFP gefördert und die Maßnahme bezüglich Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der Fördersatz um 5 % (iSFP Bonus). Ein Beispiel: Sie erhalten aktuell bis zu 20 % Förderung, wenn Sie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle vornehmen (15 % Förderung + 5 % „iSFP-Bonus“). Für die Heizungsmodernisierung ist die Antragstellung seit Anfang 2024 an die KFW zu richten. Das Förderprogramm umfasst in Abhängigkeit von der Anlage zur Wärmeerzeugung unterschiedliche Förderbestandteile. Der mögliche Förderumfang wird objekt- und maßnahmenbezogen im iSFP dargestellt.
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Wird die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans gefördert?Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Ihr Vorhaben. Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Die maximal gültigen Förderhöhen gelten auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Hinzu kommen 250 € Förderung, wenn wir als Energieberater für eine WEG beratend tätig sind und die Ergebnisse des Energieberatungsberichtes auf der Wohnungseigentümerversammlung präsentieren. Siehe bitte auch: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)".
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Warum macht es Sinn einen zertifizierten Energieberater einzubinden?Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Anlagentechnik (außer Heizung) Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes Anträge mit einem iSFP-Bonus Fachplanung und Baubegleitung
Fazit zur BAFA Förderung in Fürstenfeldbruck
Mit den steigenden Energiekosten und einem zunehmenden Bewusstsein für Umwelt und Nachhaltigkeit wächst bei vielen Immobilienbesitzern der Wunsch, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu optimieren.
Eine fachkundige Energieberatung bietet hierbei wertvolle Unterstützung, indem sie gezielte Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs vorschlägt. Staatliche Förderprogramme wie die von BAFA und KfW machen energetische Sanierungen besonders attraktiv und bieten Anreize für ein umweltfreundliches und kostengünstiges Zuhause.
Wir laden Sie herzlich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein, in dem wir die Ausgangssituation Ihres Gebäudes gemeinsam analysieren und die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung erörtern. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei den nächsten Schritten – von der Umsetzung der Maßnahmen über die Beantragung von Fördermitteln bis hin zur umfassenden Baubegleitung.
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