Profitieren Sie von Fördermitteln im Rahmen Ihrer energetischen Wohngebäude-Sanierung
Mit der energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht werden. Die hierfür erforderlichen Planungen und Maßnahmen werden mit staatlichen und regionalen Förderprogrammen umfangreich gefördert.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Fördermittel Ihnen zur Verfügung stehen können. Für die Bundesförderungen sind grundsätzlich zwei Behörden zuständig: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Regionale energetische Förderprogramme sind zumeist in den Bundesländern, Städten und Gemeinden vorhanden.
Die Fördermittel beziehen sich entweder auf eine energetische Komplettsanierung des Wohngebäudes oder auf einzelne energieeffiziente Maßnahmen.
Ein Überblick über Fördermittel in Kürze
Sie finden im Folgenden einen Auszug der möglichen Fördermittel. Die Förderungen können als direkter Zuschuss, als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erfolgen.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über dieses chancenreiche und doch komplexe Thema. Wir zeigen Ihnen einen klaren und verständlichen Weg auf, Ihre Immobilie energieeffizient umzugestalten und von Fördermitteln zu profitieren. Eine aufeinander abgestimmte und detaillierte Planung der Maßnahmen und die anschließend qualitativ hochwertige Umsetzung ist sehr zu empfehlen.
Die Förderprogramme und Fördersätze können sich ändern. Die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Im Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ mit Stand 21.12.2023 sind an Bestandsgebäuden unter anderem folgende Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Gegenstand der Förderung:
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Gebäudehülle:
Dämmung der Gebäudehülle; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung -
Anlagentechnik (außer Heizung):
z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung -
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
z.B. Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Anschluss an ein Gebäudenetz,
Anschluss an ein Wärmenetz -
Heizungsoptimierung:
z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz
Die Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind im Zusammenhang mit der Umsetzung von verschiedenen geförderten Einzelmaßnahmen auch förderfähig.
Das Förderprogramm kann sich ändern. In der aktuellen Förderrichtlinie BEG EM sind für die förderfähigen Einzelmaßnahmen unter anderem die Fördervoraussetzungen, die Fördersätze, die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben und die technischen Mindestanforderungen angegeben.
Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG)
Mit dem Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“ mit Stand 9. Dezember 2022 werden Maßnahmen an Wohngebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus unterstützt:
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Der Ersterwerb sowie die Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern sind förderfähig. Hierbei bildet die Bezeichnung des Effizienzhaus-Standards den Maßstab für die Energieeffizienz des Wohngebäudes. Je niedriger die Zahl des Effizienzhaus-Standards, umso effizienter ist das Wohnhaus und umso weniger Energie braucht das Gebäude.
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Die energetische Fachplanung, Baubegleitungsleistungen und Nachhaltigkeitszertifizierungen sind im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderter Maßnahmen ebenfalls förderfähig.
In der Förderrichtlinie BEG WG sind für die förderfähigen Standards unter anderem die Fördervoraussetzungen, die Fördersätze, die maximale Höhe der förderfähigen Kosten, die technischen Mindestanforderungen und mögliche Boni angegeben. Aufgrund möglicher Änderungen im Förderprogramm sind die Gültigkeitsangaben in der Förderrichtlinie maßgeblich.
Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG WG finden Sie:
Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG) der Landeshauptstadt München
Für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets von München ist mit dem Förderprogramm "Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ mit Stand 02.09.2024 eine Förderung u.a. folgender baulicher und anlagentechnischer Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen möglich:
Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt):
Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung, Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Heizungsoptimierung
Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt):
Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt):
Effizienzhaus im Bestand
Photovoltaik:
u. a. Photovoltaikberatung und Photovoltaikanlagen
Bonusmaßnahmen:
u. a. Bonusmaßnahmen für die energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie im aktuellen Richtlinienheft „Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ Landeshauptstadt München:
https://stadt.muenchen.de/service/info/foerderung-klimaneutrale-gebaeude-fkg/10338834/n0/
Förderprogrammen von Gemeinden für die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohngebäudebereich
Einige bayerische Gemeinden haben Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohngebäuden aufgelegt mit dem Ziel, die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten. Hier empfehlen wir bei Ihrer Gemeinde entsprechend nachzufragen.
Mit den gemeindlichen Fördermitteln sollen Anreize zu einem geringeren Energieverbrauch und der Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen werden. Die Kombinierbarkeit des gemeindlichen Förderprogramms mit den Bundesförderprogrammen BEG EM und BEG WG gekoppelt sind hierbei zu beachten.
Als Energieeffizienz-Experte an Ihrer Seite
Dr.-Ing. Hubertus Hausotter
Hubertus Hausotter ist Geschäftsführer der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH. Als Ingenieur und zertifizierter Energieberater für Wohngebäude berät er Sie gerne ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes sowie zur Förderung Ihrer energetischen Maßnahmen.
Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für:
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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
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Anlagentechnik (außer Heizung)
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Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
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Anträge mit einem iSFP-Bonus
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Fachplanung und Baubegleitung
Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Experten bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Sie gibt Ihnen Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard und Qualität tatsächlich erreicht werden. Die Investition in eine qualifizierte Beratung ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert und sollte als wesentlicher Bestandteil einer Sanierungsplanung angesehen werden.
Förderung für die Leistungen der Energieberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Ihr Vorhaben und fördert ebenso die Leistungen der Energieberatung.
Die Förderhöhe beträgt:
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50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern.
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50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
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Die maximal gültigen Förderhöhen gelten auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
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Hinzu kommen 250 € Förderung, wenn wir als Energieberater für eine WEG beratend tätig sind und die Ergebnisse des Energieberatungsberichtes auf der Wohnungseigentümerversammlung präsentieren.
Der finanzielle Vorteil durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans
Ein individueller Sanierungsfahrplan kann als Grundlage für die Beantragung von staatlichen und kommunalen Fördermitteln und Zuschüssen dienen. Einige Förderprogramme setzen einen iSFP voraus oder bieten höhere Zuschüsse bei Vorliegen eines solchen Sanierungsfahrplans.
Beispielrechnung für die BEG-EM Förderung einer energetischen Maßnahme an der Gebäudehülle
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Dachdämmung für ein Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit
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Förderfähige Ausgabe für die Dachdämmung: 60.000 € inkl. Mehrwertsteuer
Zuschuss ohne iSFP
Zuschuss mit iSFP
15 % x 30.000 € = 4.500 €
Erläuterung:
Fördersatz = 15 %
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 30.000 €
20 % x 60.000 € = 12.000 €
Erläuterung:
Fördersatz = 15 % + 5% iSFP-Bonus = 20 %
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 60.000 €
Voraussetzungen für den iSFP-Bonus:
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Die energetische Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.
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Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden, der von der dena zugelassen ist und in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Fördermittel
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Was versteht man unter dem individuellen Sanierungsfahrplan?Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt eine auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Vorgehensweise auf, Ihr Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhaus schrittweise zu sanieren. Sie erhalten in einem übersichtlichen Beratungsbericht einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial. Im Idealfall werden die empfohlenen Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt oder als Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
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Welchen Mehrwert bietet ein individueller Sanierungsfahrplan?Er bietet den Hauseigentümern einen Überblick über die mögliche Sanierungsmaßnahmen, die Investitionskosten und das Kosteneinsparpotential sowie eine sinnvolle zeitliche Reihenfolge, in der die Modernisierung umgesetzt werden kann. Ökonomische wie auch ökologischen Vorteile sowie die Fördermittel werden betrachtet. Er ist für Wohngebäude gedacht, die älter als 10 Jahre sind. Der erste richtige Grundstein in die Verbesserung der energetischen Qualität Ihres Wohngebäudes ist gelegt. Sollten Sie die Maßnahmen anschließend umsetzen, so profitieren Sie von einer Reduzierung der Energiekosten und dem verringertem CO2 Ausstoß. Die Wohnbehaglichkeit und der Wohnkomfort lassen sich ebenso verbessern.
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Welche Maßnahmen werden im individuellen Sanierungsfahrplan betrachtet?Sie erhalten mit dem iSFP eine Planungsgrundlage in der die Maßnahmen für die energetische Verbesserung der sogenannten thermischen Gebäudehülle enthalten sind. Somit beeinflussen diese Maßnahmen den Energiebedarf für die Beheizung des Wohngebäudes. Darüber hinaus werden Maßnahmen empfohlen zur effizienten Warmwassererzeugung. Die einzelnen Modernisierungsschritte sind aufeinander abgestimmt. Sie erfahren, welche Maßnahmen sinnvoll und realisierbar sind. In dem Maßnahmenplan werden sogenannte „Sowieso-Maßnahmen“ mit den energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang geplant. Als „Sowieso-Maßnahmen“ werden diejenigen Maßnahmen bezeichnet, die aufgrund eines instandsetzungsbedürftigen Bauteilzustands oder einer eingeschränkten Bauteil- bzw. Anlagenfunktion notwendig sind.
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Müssen alle Maßnahmen umgesetzt werden?Die Maßnahmen berücksichtigen die geltenden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes mit den darin festgelegten Umsetzungsanforderungen. Darüber hinaus werden Maßnahmen empfohlen, die zur energetischen Verbesserung führen und deren Umsetzung nicht verpflichtend ist.
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Wie sehen die Förderungen der BAFA, der KFW und des „iSFP“ Bonus aus?Der individuelle Sanierungsfahrplan beinhaltet ebenso Aufstellungen zu möglichen Fördermitteln im Zusammenhang mit den dargestellten Maßnahmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Wiederaufbau (BAFA) hat es sich zum Ziel gemacht einen Beitrag zu leisten, den Gebäudebestand in Deutschland zu modernisieren. Hierbei werden Investitionen in energieeffiziente und umweltschonende Heizungs- und Energiesysteme monetär unterstützt. Das beinhaltet Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung. Es lassen sich Fördermittel durch dem individuellen Sanierungsfahrplan der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Wird der iSFP gefördert und die Maßnahme bezüglich Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der Fördersatz um 5 % (iSFP Bonus). Ein Beispiel: Sie erhalten aktuell bis zu 20 % Förderung, wenn Sie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle vornehmen (15 % Förderung + 5 % „iSFP-Bonus“). Für die Heizungsmodernisierung ist die Antragstellung seit Anfang 2024 an die KFW zu richten. Das Förderprogramm umfasst in Abhängigkeit von der Anlage zur Wärmeerzeugung unterschiedliche Förderbestandteile. Der mögliche Förderumfang wird objekt- und maßnahmenbezogen im iSFP dargestellt.
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Wird die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans gefördert?Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Ihr Vorhaben. Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Die maximal gültigen Förderhöhen gelten auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Hinzu kommen 250 € Förderung, wenn wir als Energieberater für eine WEG beratend tätig sind und die Ergebnisse des Energieberatungsberichtes auf der Wohnungseigentümerversammlung präsentieren. Siehe bitte auch: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)".
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Warum macht es Sinn einen zertifizierten Energieberater einzubinden?Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Anlagentechnik (außer Heizung) Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes Anträge mit einem iSFP-Bonus Fachplanung und Baubegleitung
Fazit zur Förderung
Angesichts steigender Energiekosten und eines zunehmenden Bewusstseins für Umweltschutz und Nachhaltigkeit suchen immer mehr Immobilienbesitzer nach Möglichkeiten, ihre Gebäude energieeffizienter zu gestalten.
Eine professionelle Energieberatung liefert hierbei wertvolle Empfehlungen, indem sie maßgeschneiderte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz aufzeigt. Ferner werden durch staatliche Fördermittel von BAFA und KfW energetische Sanierungen sowie die begleitende Energieberatung besonders attraktiv, mit dem Ziel ein energieeffizientes und bezahlbares Zuhause zu generieren.
Wir freuen uns, Ihnen ein unverbindliches Vorgespräch anzubieten, in dem wir die Ausgangssituation Ihres Wohngebäudes besprechen und die Möglichkeiten sowie Chancen für eine energetische Sanierung beleuchten. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei den nächsten Schritten, einschließlich der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, der Beantragung von Fördermitteln und der Baubegleitung
Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot und buchen Sie gerne Ihren Termin für das unverbindliche Vorgespräch.